DOPPELT BELEUCHTET

EU-Vorgaben aus Sicht von 2 Expertinnen

Gemeinsam mit Mariella Julia Franz unterstützen ich Sie gerne bei der Umsetzung von aktuellen EU-Vorgaben.

Mariella ist Juristin aus Graz. Sie arbeitet seit 2006 im Bereich Nachhaltige Entwicklung in Deutschland, Brüssel/EU und viele Jahre in Argentinien.

  • Seit 2019 liegt ihr Fokus auf der Beratung von Unternehmen und Organisationen des Privatsektors.
  • 2021 absolvierte sie das „Leading Sustainable Corporations Programme“ der Saïd Business School an der University of Oxford;
  • 2022 gründete sie ein Beratungsunternehmen in Wien und konzentriert sich dabei auf ESG Compliance & Communication, Impact Assessments sowie Nachhaltigkeitsstrategien für KMU.

In gemeinsam durchgeführten Beratungsprojekten kommen

  • unsere Nachhaltigkeits-Vision,
  • Professionalität und
  • ESG Expertisen durch unsere Zusammenarbeit zum Ausdruck.

Unsere Beratungsansätze, sowohl aus ökologischer als auch juristischer Sicht, gepaart mit entwicklungspolitischem und wirtschaftlichem Fokus, sind einzigartig.

Gemeinsam sind wir mehr: In unserer Kooperation bündeln wir interdisziplinäre Expertisen und vielfältige Erfahrungen!

Umweltaussagen

Unternehmen müssen bei Umweltaussagen (z. B. in Werbung, Produktkennzeichnung oder Nachhaltigkeitsberichten) sehr sorgfältig vorgehen, um Greenwashing-Vorwürfe, rechtliche Risiken und Vertrauensverlust zu vermeiden.

Insbesondere sind folgende Änderungen im Jahr 2026 für Unternehmen relevant:

  • Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“ EU 2024/825)  ist  im März 2024 in Kraft getreten.
  • Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis spätestens 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen (Novellierung des UWG), und in Folge werden neuen Pflichten ab dem 27. September 2026 gelten  (z.B. Verbot allgemeiner Umweltaussagen ohne entsprechende Nachweise, Klimaneutralität nur mit klaren Reduktionsplänen, strenge Anforderungen an Eigenmarken im Nachhaltigkeitskontext).

Ausgewählte wichtige Punkte sind

Wahrheit & Nachweisbarkeit

  • Aussagen müssen wahrheitsgemäß sein und dürfen nicht irreführend wirken.
  • Unternehmen sollten prüfbare Belege (Studien, Zertifikate, Messungen) vorhalten, die ihre Behauptungen stützen.

Klarheit & Verständlichkeit

  • Vage Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ ohne Erklärung sind problematisch.
  • Aussagen müssen verständlich formuliert sein, ohne versteckte Einschränkungen.

Gesamtbetrachtung

  • Einseitige Hervorhebungen („CO₂-neutraler Versand“) können irreführend sein, wenn andere Teile der Wertschöpfungskette besonders belastend sind.
  • Transparenz über den gesamten Lebenszyklus (Rohstoffgewinnung, Produktion, Nutzung, Entsorgung/Recycling) ist wichtig.

Eine im Jahr 2020 durchgeführte Studie der Europäischen Kommission zeigt, wie wichtig mehr Transparenz im Kontext von Umweltaussagen ist.

Die zentralen Ergebnisse der Studie können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Mehr als die Hälfte (53 %) aller »Green Claims« sind vage, irreführend oder unfundiert.
  • Für 40 % der Behauptungen gibt es keine Belege.
  • Für die Hälfte (50 %) aller »Green Claims« gibt es nur eine schwache bzw. keine Überprüfbarkeit.
  • Insgesamt gibt es in der Europäischen Union 230 Nachhaltigkeitskennzeichnungen und 100 grüne Energieetiketten, die mit sehr unterschiedlichen Transparenzanforderungen unterlegt sind.
(Quelle: https://nordesg.de/die-europaeische-green-claims-richtlinie-im-ueberblick-nordesg/ zuletzt abgerufen: 22.9.2025)

(Quelle: https://nordesg.de/die-europaeische-green-claims-richtlinie-im-ueberblick-nordesg/ zuletzt abgerufen: 21.12.2025)

kiwi sustainable solutions unterstützt Sie gemeinsam mit mjf sustainability consulting bei:

  • Auswahl der passenden Umweltaussagen für Ihr Unternehmen
  • Auswahl der passenden qualitativen  Produkt Zertifizierungen für Ihr Unternehmen
  • Mehr Informationen zu ESG-Marktkommunikation, nachhaltigem Produktdesign oder nachhaltiger Beschaffung

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme für ein kostenloses Erstgespräch!

Doppelt beleuchtet Teil I: Umweltaussagen
September 2025

Im ersten Teil der Videoreihe geben wir Antworten auf folgende Fragen. 

👉 Wann spricht man von Greenwashing?
👉 Wie kommunizieren Sie transparent?
👉 Was ist der rechtliche Rahmen von Umweltaussagen?
👉 Welche Änderungen kommen auf Sie mit der EmpCo-Richtlinie in Bezug auf Umweltaussagen zu?

Quellen: 

🎦 © Anna Ronacher
📷 © Anna Sommerfeld
Hintergrundbild von Milad Fakurian auf Unsplash

Label Österreichisches Umweltzeichen: www.umweltzeichen.at

Doppelt beleuchtet Teil II: Nachhaltige Produkte 
Oktober 2025

Im zweiten Teil der Videoreihe geben wir  Antworten auf folgende Fragen.

✅ Was ist die Zielsetzung der Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)?
✅ Welche Ökodesign-Kriterien werden in dieser Verordnung berücksichtigt?
✅ Was ist die Funktion eines Digitalen Produktpasses?
✅ Was haben nachhaltig designte Produkte mit Produktzertifizierungen zu tun?
✅ Welche Beispiele zu qualitativen Produktzertifizierungen gemäß ISO 14024 – Typ I gibt es?

Quellen: 

🎦 © Anna Ronacher
📷 © Anna Sommerfeld
Hintergrundbild von Milad Fakurian auf Unsplash

Doppelt beleuchtet Teil III: Nachhaltige Beschaffung
November 2025

Im dritten Teil der Videoreihe geben wir Antworten auf folgende Fragen. 

🌎 Was sind die Rahmenbedingungen für nachhaltige Beschaffung?
🌎 Welchen Nutzen hat nachhaltige Beschaffung?
🌎 Wie integriert man nachhaltige Beschaffung im Unternehmen?

Quellen: 

🎦 © Anna Ronacher
📷 © Anna Sommerfeld
Hintergrundbild von Milad Fakurian auf Unsplash

Label GOTS: https://global-standard.org/de